Ab
einem Betrag von 20,- Euro stellt der Verein eine Spendenbescheinigung gemäß den amtlichen Vorgaben aus. Voraussetzung ist, dass dem Verein Name und Anschrift des Spenders beziehungsweise der Spenderin bekannt gegeben werden. Bis zu einer Höhe von 300,- Euro können Spenden auch ohne Bescheinigung steuerlich geltend gemacht werden.
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende unterstützen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dem Verein in regelmäßigen Abständen Spenden zukommen zu lassen, etwa unter Verwendung eines Dauerauftrags.
*Gemeinnützigkeit anerkannt durch Finanzamt Bergisch Gladbach mit Bescheid vom 5.7.2022. Registergericht: Amtsgericht Köln (VR20178).